SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel – Umsetzung von Hygienekonzepten im Büro
Corona beschäftigt uns nicht nur privat sondern auch am Arbeitsplatz.
Inzwischen ist klar, dass es keine einzig „richtige“ Arbeitswelt gibt – die office-base, also das klassische Büro in der Firma und homeoffice müssen künftig nebeneinander existieren und sich den immer neuen Anforderungen anpassen.
Hier herrscht jedoch erhebliche Verunsicherung über die Gestaltung eines sicheren Büros nach SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (seit 20.08.2020 mit mehr Details).
Wie können Ansteckungsgefahren am Büroarbeitsplatz reduziert werden?
Hier kommen natürlich die bekannten AHAL Regeln (Abstand Hygiene Alltagsmaske Lüften) zum Tragen, wobei das letzte A (Alltagsmaske) bereits – wenn vermeidbar – eine unzulässige Beeinträchtigung am Arbeitsplatz darstellt.
Wo der Abstand aus Platzgründen nicht eingehalten werden kann, sei es bei nahe beieinander befindlichen Arbeitsplätzen oder Arbeitsplätzen an Durchgängen, sind regelkonforme Abtrennungen, aber auch neue Ideen, wie Oberflächenschutzfolien, die gegen Bakterien, Viren und Microben wirken, die bessere Wahl. Auch Luftreiniger können helfen.
Nicht immer reicht es aus, einfache Plexiglasflächen aufzustellen, da diese oft nicht den Anforderungen genügen, scharfe Kanten haben und durch die nötige, häufige Reinigung rasch stumpf werden – die erforderliche Lichtdurchlässigkeit ist dann nicht mehr gewährt.
Manchmal müssen Arbeitsplätze umpositioniert werden, um die geforderten Abstände zu wahren. Dabei ist natürlich auf die Einhaltung weiterer Arbeitsschutzregeln und EDV-Arbeitsplatzrichtlinien zu achten, die wir gern mit Ihnen durchgehen.
Hier kommt unser bewährter CAD-Planungsservice ins Spiel.
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